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  • Appell zu Kita-Qualität

    Ein breites Netzwerk aus Organisationen, Verbänden und Trägern im Bereich der frühkindlichen Bildung, aus Wissenschaft und Forschung sowie von Sozialpartnern und engagierten Einzelpersonen hat am 14. März 2025 einen gemeinsamen Appell an die Koalitionsverhandelnden gesendet. Dieser enthält die Aufforderung, auch in der neuen Legislatur eine Beteiligung des Bundes im Sinne der Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes zu gewährleisten - weg von Programmen, hin zu verbindlichen gesetzlichen Regelungen. Die Ziele sind unverändert: die Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung, mehr Teilhabe an der Kindertagesbetreuung, die Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland und ein gutes Aufwachsen von Kindern. Die BAGE (Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V.) hat als Teil dieses Bündnisses diesen Appell mit gezeichnet. Appell zu Kita-Qualität mit allen Unterzeichnenden:

  • Ausschreibung Kita-Preis "Gute gesunde Kita"

    Die Unfallkasse NRW und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) möchten mit der Ausschreibung des Kita-Preises "Gute gesunde Kita" Kindertageseinrichtungen dazu motivieren, in besonderer Weise Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Kindern in ihre alltägliche Arbeit zu integrieren und damit ihre Qualität zu verbessern. ● Sicherheit und Gesundheit werden in Ihrer Kindertageseinrichtung gelebt und großgeschrieben? ● Sicherheit und Gesundheit werden als Ressource zur Erfüllung Ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages gesehen? ● Sicherheit und Gesundheit werden für Ihre Kita-Organisationsentwicklung genutzt? ● Sicherheit und Gesundheit sind fester Bestandteil Ihres Qualitätsmanagements? Dann nutzen Sie die Möglichkeit einer Teilnahme und bewerben Sie sich im Zeitraum vom 01.06. bis 31.08.2025 um den Kita-Preis "Gute gesunde Kita" unter www.kita-preis-nrw.de

  • Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personellen Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen (Stand: 12/2024)

    Laut SGB VIII / KJHG müssen Kita-Träger dem Landesjugendamt „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder ... zu beeinträchtigen“, unverzüglich anzeigen. Alle Meldungen sind über KiBiz.web an das LWL-Landesjugendamt und gleichzeitig auch an das örtlich zuständige Jugendamt zu senden. Hinweis: Setzt beim Ausfüllen der Meldung gerne einen Haken, dass eine Kopie der Meldung an euren Spitzenverband (DAFFKE Münster e.V.) zugestellt werden soll. Dadurch können wir euch im Bedarfsfall schnell Beratung anbieten. Die Meldungen zum Ausfall von Personal an das LWL-Landesjugendamt Westfalen erfolgen seit Oktober 2024 unter dem Reiter "Aufsicht" über das Modul "Besondere Vorkommnisse" im KiBiz.web ( https://www.kibiz.web.nrw.de/auth/login ) . Personelle Mindestausstattung: In Relation zu den tatsächlich in der Einrichtung anwesenden Kindern muss jederzeit die personelle Mindestausstattung gemäß § 36 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gewährleistet sein. Sollte dies nicht mehr eingehalten werden können, muss eine Meldung gemäß § 47 SGB VIII (personelle Unterbesetzung) an das zuständige Landesjugendamt erfolgen. Für die Berechnung der personellen Mindestausstattung kann der KiBiz-Personalstundenrechner von der Website des LWL-Landesjugendamtes Westfalen heruntergeladen werden. Zur Erläuterung der notwendigen Meldungen stellen LWL und LVR folgende Informationen zur Verfügung : Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personellen Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen (Stand: 12/2024) Hinweis zu Kapitel 6: Auch bei eingeschränktem Betreuungsangebot sind bei der Belegung einer Tageseinrichtung für Kinder das Diskriminierungsverbot nach § 7 KiBiz, der Rechtsanspruch des Kindes, der Grundsatz der Chancengleichheit und der Grundsatz der Vermeidung und des Abbaus von Benachteiligung zu beachten. LWL-Rundschreiben Nr. 09_2025 vom 24.03.2025: Personalausfallmanagement: Betreuung von Kindern mit Behinderung Hier stellen wir euch das Rundschreiben Nr. 28/ 2023 des LWL zur Verfügung: "Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder, die einen Anspruch auf individuelle heilpädagogische Leistungen haben („KiTa-Assistenz“) - stundenweiser, partieller oder gänzlicher (vertraglicher) Ausschluss -".

  • Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit Meldungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen (Stand: 03/2025)

    Laut SGB VIII / KJHG müssen Kita-Träger dem Landesjugendamt „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder ... zu beeinträchtigen“, unverzüglich anzeigen. Alle Meldungen sind über KiBiz.web an das LWL-Landesjugendamt und gleichzeitig auch an das örtlich zuständige Jugendamt zu senden. Hinweis: Setzt beim Ausfüllen der Meldung gerne einen Haken, dass eine Kopie der Meldung an euren Spitzenverband (DAFFKE Münster e.V.) zugestellt werden soll. Dadurch können wir euch im Bedarfsfall schnell Beratung anbieten. Meldepflichtige Ereignisse oder Entwicklungen (Oberbegriffe): - Fehlverhalten von Mitarbeitenden (im Zusammenhang mit der Tätigkeit) - Straftaten bzw. Strafverfolgung von Mitarbeitenden - Besonders schwere Unfälle von Kindern - Massive Beschwerden/Störung des Betriebsfriedens - Strukturelle und personelle Rahmenbedingungen - Betriebsgefährdende und katastrophenähnliche Ereignisse - Grenzverletzendes/übergriffiges Verhalten durch Kinder Die Meldungen von Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen erfolgen seit Oktober 2024 unter dem Reiter "Aufsicht" über das Modul "Besondere Vorkommnisse" im KiBiz.web ( https://www.kibiz.web.nrw.de/auth/login ) . Zur Erläuterung der notwendigen Meldungen stellen LWL und LVR folgende Informationen zur Verfügung: Aufsichtsrechtliche Grundlagen – zu Meldungspflichten nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen (Stand: 03/2025) LWL-Rundschreiben Nr. 09_2025 vom 24.03.2025:

  • Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs

    Informationen zur Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fachbezogene Pauschalen (§ 29 Haushaltsgesetz NRW). Wie in den vergangenen Jahren können auch in diesem Jahr Kitas Zuschüsse für Fortbildungen in bestimmten Bereichen beantragen. Neu ab 2025: Fortbildung zu Aufgaben der Praxisanleitung

  • Kita Purzelbaum sucht neue Räume

    Unsere Mitgliedskita "Purzelbaum" muss ihr Räumlichkeiten im Kreuzviertel im Mai 2027 verlassen und ist daher auf der Suche nach einem neuen Zuhause. Die Kita ist eingruppig und beherbergt 16 Kinder und 4 Erzieherinnen. Gesucht werden Räume mit 150 qm bis 185 qm und einem ca. 300 qm großen Garten. Sie würden natürlich gerne im Kreuzviertel bleiben; alles im Stadtbezirk Mitte kommt aber auch in Frage. Kindergruppe Purzelbaum e.V. hallo@kindergruppe-purzelbaum.de (0251) 255222 Antenne Münster unterstützt bei der Suche und hat einen Beitrag und ein Interview mit der Kitaleiterin veröffentlicht: Antenne Münster: "Kita Purzelbaum sucht neue Räume"

  • Fachtagung für Elterninitiativen am 23.+24. Mai 2025 in Potsdam

    Thema: Vielfalt und Demokratie Veranstalter: DaBEI e.V. & BAGE e.V. Der Brandenburger Dachverband DaBEI e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen BAGE e.V. laden ein zur diesjährigen Fachtagung für Elterninitiativen und kleine freie Träger. Das Thema der Tagung am 23.+24. Mai 2025 in Potsdam lautet "Vielfalt und Demokratie". Anmeldungen sind möglich bis zum 04. April 2025. Das vollständige Programm sowie Infos zur Anmeldung und zu den Kosten findet ihr in den beigefügten Anlagen und natürlich auf der DaBEI e.V.-Homepage .

  • Fortschreibungsrate für das Kindergartenjahr 2025/2026

    Die Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz NRW wird auf 9,49 % festgesetzt. Das bedeutet eine entsprechende Erhöhung der Kindpauschalen im Vergleich zum laufenden Kitajahr 2024/25. Die genauen Werte sind dem Erlass des MKJFGFI zu entnehmen (s. u.). Die Zuschüsse zur Miete steigen um 2,35 %.

  • Fortführung der Brückenprojekte im Jahr 2025

    Das Land NRW stellt seit 2015 stellt Haushaltsmittel für zusätzliche Betreuungsangebote für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund bereit (sog. „Brückenprojekte“). Diese finanzielle Förderung wird auch im Jahr 2025 weitergeführt. Weitere Informationen sind dem beigefügten LWL-Rundschreiben Nr. 39 / 2024 sowie den weiteren Anlagen zu entnehmen.

  • Neue Personalverordnung für Kitas in NRW

    Update 19.12.24: Das Ministerium (MKJFGFI) hat eine Begleitdokument für die neue Personalverordnung veröffentlicht. Am 06.12.2024 ist eine neue Personalverordnung für die Kindertageseinrichtungen in NRW in Kraft getreten. Das Rundschreiben 34/2024 des LWL informiert über die wesentlichen Änderungen und die Positiv-Liste zur Personalverordnung wurde entsprechend angepasst. Neu sind insbesondere die neuen Regelungen zu den „Profilrelevanten Kräften“ (§ 14 PVO) sowie zum „Akuten Personalnotstand“ (§ 15 PVO). Der LWL weist auf das Angebot der gemeinsamen Web-Sprechstunden zur Personalverordnung NRW der beiden Landesjugendämter Westfalen und Rheinland hin. Die erste Web-Sprechstunde zur Personalverordnung findet am 16. Januar 2025 statt. Weitere Termine und Informationen zur Anmeldemöglichkeit können Sie dem beigefügten Flyer entnehmen.

  • Positionspapier & offener Brief zum Umgang mit dem Fachkräftemangel

    Die Freie Wohlfahrt ringt seit Wochen darum, in Kooperation mit der Landesregierung Maßnahmen zum Umgang mit dem Fachkräftemangel zu entwickeln. Der Paritätischer NRW nutzt die Gremien in der LAG und innerhalb der Task Force TFK, um Forderungen, Maßnahmen und Entscheidungen auf den Weg zu bringen. Fröbel Bildung und Erziehung e.V. hat sich ebenfalls stark gemacht, diese Positionen aus der Trägerperspektive noch einmal zu bekräftigen. In diesem Zusammenhang sind zwei Dokumente entstanden, die dem Ministerium zugespielt worden sind.

  • Kita-Bericht 2024 des Paritätischen Gesamtverbandes

    Um systematisch einen Eindruck davon zu vermitteln, wo sich die Kindertagesbetreuung zwischen Anspruch und Wirklichkeit befindet, hat der Paritätische Gesamtverband im Sommer 2023 bereits zum dritten Mal nach 2019 und 2021 eine umfangreiche Umfrage unter Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Einschätzungen zu den Arbeitsbedingungen von 1.760 Kindertageseinrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet wurden mit der aktuellen Umfrage erfasst. Die aus den Umfragen gewonnenen Erkenntnissen zu Bedarfen und Belastungen von Kindertageseinrichtungen geben wertvolle Hinweise zu den bestehenden Handlungsbedarfen. Damit die Ergebnisse der Umfrage anschlussfähig an die laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung sind, orientiert sich die Umfrage inhaltlich an den Handlungsfeldern, die in dem 2019 in Kraft getretenen sogenannten Gute-KiTa-Gesetz (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz, KiQuTG) aufgeführt sind. Die Umfrage erfasst über 100 verschiedene Aspekte der Qualitätsentwicklung in neun Handlungsfeldern. Damit geben die Ergebnisse wichtige Anhaltspunkte über Handlungsbedarfe in der gesamten Breite des Arbeitsfeldes. Da sich die Umfrage auf Kindertageseinrichtungen beschränkt, wird das Handlungsfeld 8 – Kindertagespflege nicht berücksichtigt. In der aktuellen Umfrage wurde zudem ein Schwerpunkt auf das Thema Inklusion gelegt. Auch wenn viele Kindertageseinrichtungen seit langem Kinder mit Teilhabeleistungen betreuen und zuletzt im Jahr 2021 durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die Anforderungen an Inklusion in Kindertageseinrichtungen konkretisiert wurden, gibt es bislang kaum Erkenntnisse über die Umsetzung und Handlungsbedarfe hinsichtlich der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Die Ergebnisse der Umfrage geben zahlreiche Hinweise auf gelingende Praxis und erhebliche Handlungsbedarfe. Bei der Auswertung der Umfrage fiel auf, dass viele Einrichtungen gleich in mehreren Handlungsfeldern vor herausfordernden Situationen stehen. Um diese multiplen Belastungen von Einrichtungen nachvollziehbar zu machen, führt dieser Bericht einen Kita-Belastungs-Index ein. Dazu wird aus jedem der neun Handlungsfelder ein aussagekräftiger Indikator herangezogen, der jeweils auf die Problemwahrnehmung in diesem Handlungsfeld hinweist. Der Durchschnittswert dieser neun Indikatoren zeigt an, wie stark eine einzelne Einrichtung durch unterschiedliche Probleme belastet ist. Eine weitere Besonderheit des vorliegenden Kita-Berichtes ist, dass in der Umfrage unter anderem erfasst wird, wie viele Kinder in der Einrichtung Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Darüber lassen sich in den Auswertungen Zusammenhänge zwischen den Rahmenbedingungen einer Einrichtung und dem Anteil von sozio-ökonomisch benachteiligten Kindern betrachten. Zudem schätzten die Teilnehmenden den Sozialraum der Einrichtung ein. Dadurch können Zusammenhänge zwischen den sozio-ökonomischen Verhältnissen im Umfeld der Einrichtung und den Arbeitsbedingungen in den Kindertageseinrichtungen erfasst werden. All dies hilft sehr dabei zu erfassen, welche Einrichtungen besonders unter Druck stehen und welche Unterstützung nötig wäre.

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